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Infopoint.

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Sonne & Wasser

Sonne & Wasser GmbH
Schwimmbad, Sauna, Wellness

Kaplanstraße 1
A-4310 Mauthausen
Tel.: ++43 / (0)7238 / 28 549
Fax: ++43 / (0)7238 / 28 660
E-Mail: office@sonneundwasser.at
Web: www.sonneundwasser.at

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

1. Geltungsbereich

Sämtliche Lieferungen, Verkäufe und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Basis der nachstehend angeführten Geschäftsbedingungen der Auftragnehmerin (= Sonne & Wasser GmbH). Mit dem Zugriff auf die Website und der Nutzung der Anwendungen, insbesondere mit der Bestellung von Waren oder sonstigen Auftragserteilungen bestätigt der Kunde (= Auftraggeber), dass er die Geschäftsbedingungen verstanden hat und diesen auch ausdrücklich und unwiderruflich zustimmt.

Sollte es zu abweichenden Vereinbarungen oder Nebenabreden kommen, bedürfen diese zu ihrer Wirksamkeit der Schriftlichkeit. Die Auftragnehmerin behält sich ausdrücklich die  Änderung der AGB vor, wobei eine allfällige Änderung auf der Website veröffentlicht wird.

2. Präambel

Die Auftragnehmerin betreibt an der Adresse Kaplanstraße 1, 4310 Mauthausen einen Fachbetrieb für Schwimmbäder und Wellness-Zubehör.

3. Bestellung und Lieferung von Produkten

Eine Bestellung von Produkten ist erst dann rechtsverbindlich, wenn die Auftragnehmerin die Bestellung schriftlich oder fernmündlich bestätigt hat.

Sollten Produkte nicht lieferbar sein, behält sich die Auftragnehmerin das Recht vor, eine bereits bestätigte Bestellung binnen einer Frist von 24 Stunden rückgängig zu machen.        Hieraus entstehen für den Kunden keinerlei Ansprüche, insbesondere keine Erfüllungs- oder Schadenersatzansprüche.

Mit der Bestätigungs-E-Mail werden dem Kunden auch die Lieferzeit und gegebenenfalls höhere Versandkosten bekanntgegeben.

4. Versandkosten

Die Waren werden im Allgemeinen per Post oder Kurierdienst an den Kunden versandt. Die Versandkosten sind vom Kunden zu tragen. Zudem wird vereinbart, dass der Kunde das Risiko des Versands trägt.

Ein Versand in das Ausland ist möglich, wobei die Versandkosten naturgemäß von den „Innerösterreichischen“ abweichen.

5. Lieferzeit

Als Lieferzeit versteht sich der Zeitraum zwischen dem Eingang der Bezahlung der jeweiligen Bestellung bis zur Absendung des bestellten Produktes. Für die Dauer der Zustellung kann keine Verantwortung übernommen werden, da dieser Vorgang außerhalb der Sphäre der Auftragnehmerin liegt.

Sollte eine längere Lieferzeit als üblich (bei Kleinprodukten in der Regel 7 Werktage, bei größeren Produkten wird die Lieferzeit gesondert bekannt gegeben) notwendig sein und wird eine solche dem Kunden mitgeteilt, hat der Kunde die Möglichkeit, innerhalb einer Frist von 3 Tagen ab Bekanntgabe vom Vertrag zurückzutreten. Dieser Rücktritt ist jedoch so rasch wie möglich, jedenfalls innerhalb der 3-tages Frist mitzuteilen. Ein Rücktritt nach dieser 3-tages Frist ist unwirksam. Das Produkt ist sodann auch bei längerer – soweit nicht unverhältnismäßig langer – Lieferzeit zu erwerben.

6. Preis und Bezahlung, Preisanpassung, Eigentumsvorbehalt

Für sämtliche Produkte gelten jene Preise, die beim jeweiligen Produkt im Geschäft, auf der Website oder in einem Angebot angegeben sind. Die Auftragnehmerin behält sich eine Änderung der Preise ausdrücklich vor (die Aktualität der Preise auf der Website sind stets zu hinterfragen). Die Preise verstehen sich inkl. Umsatzsteuer.

Wird von der Auftragnehmerin ein Angebot gelegt, ist die Auftragnehmerin an dieses Angebot grundsätzlich für eine Dauer von 2 Monaten gebunden. Wird das Angebot erst zu einem späteren Zeitpunkt angenommen, ist die Auftragnehmerin zur Legung eines neuerlichen Angebots mit abweichenden Preisen berechtigt. Diese kann aber auch alternativ ihre Zustimmung zum ursprünglichen Angebot erteilen.

Werden die Produkte nach Annahme des Angebots tatsächlich erst nach einem größeren zeitlichen Abstand bezogen, ist die Auftragnehmerin zur Preisanpassung und zur Legung eines neuen Angebots berechtigt.

Nach Annahme eines Angebotes ist die Auftragnehmerin nach 24 Monaten wiederum zur Preisanpassung und zur Legung eines neuen Angebots berechtigt (z. B: Bestellung einer Schwimmbadabdeckung, tatsächlicher Bezug und Verbau erst nach 36 Monaten).

Unabhängig davon ist die Auftragnehmerin bei Arbeits- oder Materialkostenerhöhungen berechtigt, eine entsprechende Erhöhung des vereinbarten Entgelts vorzunehmen, wenn zwischen Vertragsschluss und Materiallieferung aus Gründen, die die Auftraggeberin nicht zu vertreten hat eine Preiserhöhung eintritt.

Bei derartigen Erhöhungen des Entgelts von mehr als 10 % ist der Kunde berechtigt, innerhalb von 14 Tagen nach der Mitteilung der Preiserhöhung hinsichtlich der noch nicht ausgeführte Leistungsteile vom Vertrag zurückzutreten.; die Ausübung des Rücktrittsrechts ist schriftlich mittels Einschreiben mitzuteilen. Die Frist ist gewahrt, wenn dieses Schreiben vor Fristablauf bei der Auftragnehmerin eingeht. Festgehalten wird, dass bereits erbrachte Leistungen jedenfalls zu vergüten sind.

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller damit verbundenen Kosten und Spesen bleibt das veräußerte Produkt im Eigentum der Auftragnehmerin. Der Kunde ist mit diesem Eigentumsvorbehalt ausdrücklich einverstanden.

7. Aufrechnung

Der Kunde ist nicht berechtigt, allfällige eigene Forderungen gegen eine Forderung der Auftragnehmerin aufzurechnen oder die Zahlungen aus sonstigen Gründen                 zurückzubehalten.

8. Gewährleistung, Haftung

a) Gewährleistung

Die Auftragnehmerin leistet hinsichtlich der gelieferten Produkte und Dienstleistungen dafür Gewähr, dass die Produkte die üblichen Eigenschaften aufweisen. Besondere Eigenschaften bedürfen einer schriftlichen Zusage.

Geringfügige Abweichungen (Farbnuancen etc. ) sind vom Kunden zu tolerieren und berechtigen nicht zur Erhebung von gewährleistungsrechtlichen Ansprüchen.

Die gelieferten Waren sind unverzüglich bei Anlieferung auf die Mängelfreiheit zu überprüfen und sind festgestellte Mängel – bei sonstigem Ausschluss – sofort schriftlich zu rügen.

Für Verbraucher iSd KSchG gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Die Gewährleistung beschränkt sich gegenüber Kunden, die Unternehmer sind, auf Verbesserung, Preisminderung oder Austausch.

Werden die von der Auftragnehmerin gelieferten Produkte falsch oder entgegen den Anweisungen (i.d.R. von der Auftragnehmerin bereitgestellte Unterlagen) verbaut, trifft die Auftragnehmerin keine Haftung für Mangelfolgeschäden oder eine Gewährleistung für falsch verbaute Produkte.

b) Haftung

Die Auftragnehmerin übernimmt ausschließlich die Haftung für Schäden, die durch ein grobes Verschulden (grobe Fahrlässigkeit) oder Vorsatz entstanden sind.

Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und eine Haftung für Mangelfolgeschäden werden (soweit gesetzlich zulässig) ausgeschlossen.

Werden übermittelte Produkte zweckwidrig verwendet, ist jegliche Haftung die Auftragnehmerin ausgeschlossen, dies auch dann, wenn bei allfälligen Eigenleistungen (dazu gleich) die Arbeiten entgegen den bereitgestellten Unterlagen – die jedoch nur als „Tippgeber“ zu sehen sind – vorgenommen werden.

Die Auftragnehmerin haftet nur im Rahmen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen und im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für unmittelbare Schäden, die den Kunden durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch die Auftragnehmerin entstanden sind. Jegliche Haftung für mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.

9. Eigenleistungen durch den Kunden

Sofern der Kunde bei der Auftragnehmerin Produkte bezieht, die selbst verbaut werden (z. B: Schwimmbadbausatz, Dusche, Saune, Wärmekabine, etc.) so sind  diese Produkte grundsätzlich von einem Fachunternehmen oder unter Anleitung eines Fachunternehmens zu verbauen.

Von der Auftragnehmerin bereitgestellte Unterlagen sind in der Regel als „Tippgeber“ zu verstehen, wobei die tatsächlichen Erfordernisse bei einem Professionisten zu erfragen sind. Dies wird dem Kunden auch aus versicherungstechnischen Überlegungen geraten.

10. Rechtseinräumung

Der Kunde erwirbt bei einem Ankauf eines Produktes ausschließlich das dingliche Eigentum an der Ware. Durch den Ankauf der Ware erfolgt keine wie auch immer geartete Einräumung von Rechten; insbesondere werden keine Urheberrechte an den allenfalls übermittelten Bauunterlagen und Arbeitshinweisen eingeräumt. Dem Kunden ist die Vervielfältigung, Weiterleitung und öffentliche Zugänglichmachung von bereitgestellten Unterlagen ausdrücklich untersagt.

Bei einer rechtswidrigen Weitergabe der Unterlagen durch den Kunden hat die Auftragnehmerin einen Anspruch auf eine Pönale in Höhe von netto EUR 10.000,00. Mit dieser Pönalvereinbarung zeigt sich der Kunde ausdrücklich einverstanden.

11. Annahmeverzug des Kunden

Befindet sich der Kunde im Annahmeverzug, ist die Auftragnehmerin berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Frist von 10 Tagen die Ware auf Kosten des Kunden einzulagern, wobei hier eine tägliche Gebühr von EUR 50,00 als vereinbart gilt. Die Auftragnehmerin hat zudem die Möglichkeit, nach Setzung einer angemessenen Frist von 10 Tagen vom Vertrag zurückzutreten (allfällige Schadenersatzansprüche – wie Einlagerungsgebühren – bleiben dabei unberührt).

12. Datenschutzbestimmungen

Hinsichtlich der datenschutzrechtlichen Bestimmungen wird auf die Datenschutzerklärung verwiesen, welche als integrierter Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu sehen ist.

Der Kunde wurde darüber in Kenntnis gesetzt, dass die personenbezogenen Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, Daten von Zahlungsmitteln allein zum Zweck der Durchführung des entstehenden Vertragsverhältnisses notwendig und erforderlich sind und auch nur auf Grundlage gesetzlicher Berechtigung erhoben werden.

Der Kunde erteilt hiermit ausdrücklich seine Zustimmung, dass diese soeben genannten persönlichen Daten zum Zweck der Erfüllung des Vertragsverhältnisses (Lieferung und Bestellung von Produkten) verarbeitet werden und die Daten zu diesem Zweck an sonstige allfällige Lieferanten weitergegeben werden. Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

13. Sonstiges

 

a) salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGBs ganz oder teilweise unwirksam sein oder in Zukunft ihre Rechtswirksamkeit verlieren, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung wird eine geltende Regelung herangezogen, die der ungültigen Bestimmung rechtlich am nächsten ist.

b) Rechtswahl und Gerichtsstand

Auf alle Kaufverträge ist österreichisches materielles Recht anzuwenden. Die Anwendbarkeit des UN- Kaufrechtes wird ausgeschlossen. Für alle sich aus einem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist das am Sitz der Auftragnehmerin sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig. Als Erfüllungsort wird ausdrücklich 4310 Mauthausen vereinbart. Gerichtsstand ist 4310 Mauthausen.